Wichtige Information: Stand Oktober 2011
Mit Schreiben vom 25.10.2011 wurde microsoft-aktien die ARGE AMIS davon in Kenntnis gesetzt, dass soweit von Anlegerseite die von der Republik ausgefertigten Anbote durch den AMIS Anleger korrekt ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt wurden, die Anbote angenommen werden.
Anleger, welche das Anbot der Republik Österreich bisher nicht angenommen haben, können dies nunmehr nachholen.
Aktuelle Meldung Juni 2010:
Infoschreiben Juni 2010
Aktuelle Meldung Februar 2010:
Die Liquidatoren haben aktueller bitcoin-wert mit der Zahlung des ersten Abschlags begonnen. Wie in unserem Informations-Schreiben vom Dezember 2009 mitgeteilt, zahlen die Liquidatoren an die AMIS Anleger, deren Forderungen geprüft und von den Liquidatoren anerkannt wurden, einen ersten Abschlag in Höhe von 20 % des anerkannten Betrages. Ende Januar haben auch die ersten von der ARGE AMIS vertretenen Anleger Zahlungen aus Luxemburg erhalten. Die Höhe der Zahlungen entspricht der von den Liquidatoren angegebenen Höhe.
Da wir aus Luxemburg bisher keine umfassende Mitteilung erhalten haben, welche angemeldeten Forderungen bereits anerkannt wurden, können wir zu unserem Bedauern zumindest momentan keine Auskunft darüber erteilen, wann wer mit welcher Auszahlung zu rechnen hat. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Liquidatoren sowohl die Prüfung der angemeldeten Forderungen als auch die Abschlagszahlungen auf die anerkannten Forderungen fortsetzen werden.
Wir bitten daher höflich, von Anfragen Abstand zu nehmen.
Wir bitten die von der ARGE AMIS bitcoin-trading vertretenen Anleger, die ARGE AMIS umgehend zu informieren, sobald sie die Abschlagszahlung aus Luxemburg erhalten haben.
Der Schadensfall AMIS stellt den bisher ersten grenzüberschreitenden Massenschadensfall im europäischen Kapitalmarktrecht dar. Die ARGE-AMIS hat bereits am 14.11.05 verschiedene mögliche Anspruchsgegner für die geschädigten Anleger identifiziert. Aktuell vertritt die ARGE-AMIS bereits über 2.500 Mandanten in diesem Fall.
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft sowie TILP Rechtsanwälte
Wir sind eine Anwaltskooperation zweier deutscher Anlegerschutzkanzleien, die seit über 10 Jahren aktiven Anlegerschutz betreiben und zu den Marktführern im Kapitalanlagerecht und im Bereich der Vertretung geschädigter Anleger und Investoren zählen. Durch unsere Kooperation haben wir eine Größeneinheit geschaffen, die derzeit keine andere in diesem Bereich tätige Rechtsanwaltskanzlei erreicht.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung im „Handling“ großer Schadensfälle. Im Fall Phoenix – dem größten Betrugsfall in der deutschen Nachkriegsgeschichte – betreuen beide Kanzleien in der ARGE-Phoenix rund 3.000 Geschädigte (www.arge-phoenix.de). Der Fall AMIS weist viele Parallelen zum Fall Phoenix auf, übertrifft diesen aber in der Komplexität der aufgeworfenen Rechtsfragen.
Ausführliche Informationen in Form von Fragen und Antworten zur aktuellen Lage und der weiteren Vorgehensweise finden Sie hier.
Betroffen sind alle Anleger der AMIS AG, unabhängig davon, ob sie aus Österreich, Deutschland oder Liechtenstein stammen. Aufgrund der grenzüberschreitenden Massenschädigung sind komplizierte Rechtsfragen insbesondere des österreichischen, deutschen und luxemburger Rechts aufgeworfen - letzteres deshalb, weil die maßgebliche Depotbank in Luxemburg sitzt. Damit ist der vorliegende Betrugsfall wesentlich komplexer und schwieriger als etwa der im März 2005 bekannt gewordene Phoenix-Schadensfall.
Mit unserer projektbezogenen Zusammenarbeit wollen wir Ihre Interessen wie die der sonstigen Opfer der AMIS AG optimal vertreten. Hierzu ist die Vertretung einer möglichst großen Anzahl von Geschädigten nach unserer Erfahrung unbedingt erforderlich. Gerade der Massenschadensfall Phoenix hat dies deutlich gezeigt. Dabei macht es auch für einen Anleger, der nicht aus Deutschland stammt, Sinn, sich von unserer Anwaltskooperation vertreten zu lassen. Denn die jetzt sinnvollerweise anzugehenden Rechtsangelegenheiten befinden sich im außergerichtlichen Bereich und können damit auch von uns als deutschen Anwälten in Ihrem Interesse wahrgenommen werden. Ein Mandat können Sie uns hier erteilen.
Meiden Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse dubiose "Interessengemeinschaften", "Opfervereine", "Anlegerschutz-Gemeinschaften" oder ähnliches. Vertrauen Sie die Vertretung Ihrer Interessen nur Anwälten an, die nachweislich seit Jahren erfolgreich im Bereich Kapitalmarktrecht tätig sind und sich daher in Fällen dieser Größenordnung auskennen.
Wir haben für Sie ein Pauschalangebot entwickelt, welches Sie hier finden. Auch wenn wir auf den ersten Blick im Vergleich zu anderen Kanzleien teurer erscheinen, ist unser Angebot seinen Preis wert!