Am 02.08.2006 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Außerdem hat die BaFin ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen (die Pressemitteilung der BaFin finden Sie hier). Die BaFin begründet ihren Schritt mit einem Mangel an wirtschaftlicher Transparenz. Zudem sei das Bankhaus Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechtes.
Die Schlüsselperson dieses Unternehmensgeflechts ist Klaus D. Thannhuber. Eine Vielzahl von Unternehmen gehören/gehörten ihm oder werden/wurden von ihm geleitet. Darunter sind insbesondere die Privatbank Reithinger, die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI), deren Kapitalanlageprodukte (Immobilienfonds, atypisch stille Beteiligungen) sowie mehrere Vertriebsunternehmen zu nennen.
Es ist nach Ansicht der BaFin zu befürchten, dass die Privatbank Reithinger insolvent wird. Dies dürfte sich nach Einschätzung der ARGE-DBVI negativ auf die Kapitalanlageprodukte der DBVI auswirken.
Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 07.08.06.
Von der Insolvenz der Privatbank Reithinger sind all ihre Kunden und auch
die Anleger und Geschädigten von aktuellen oder ehemaligen DBVI-Produkten betroffen. Zu diesen "DBVI-Produkten" zählen solche, die von der DBVI AG aufgelegt worden sind und/oder an denen die DBVI AG beteiligt ist oder war sowie die Aktien der DBVI AG.
Bei den
ist dagegen die European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank sowohl Initiatorin als auch Geschäftsführerin. Die SECI gehörte ursprünglich Klaus Thannhuber zu 100%.
Angesichts der Insolvenz der Privatbank Reithinger dürfte es für die Anleger all dieser Kapitalanlagen sinnvoll sein zu prüfen, ob es Rechte zu wahren gilt, und welche - je nach Einzelfall kurzen - Verjährungsfristen zu beachten sind.
Wir sind eine Anwaltskooperation zweier deutscher Anlegerschutzkanzleien, die seit über 12 Jahren aktiven Anlegerschutz betreiben und zu den Marktführern im Kapitalanlagerecht und im Bereich der Vertretung geschädigter Anleger und Investoren zählen. Durch unsere Kooperation haben wir eine Größeneinheit geschaffen, die derzeit keine andere in diesem Bereich tätige Rechtsanwaltskanzlei erreicht.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung im „Handling“ großer Schadensfälle. Im Fall Phoenix – dem größten Betrugsfall in der deutschen Nachkriegsgeschichte – betreuen beide Kanzleien in der ARGE-Phoenix rund 3.000 Geschädigte. Im Fall AMIS, dem bisher ersten grenzüberschreitenden Massenschadensfall im europäischen Kapitalmarktrecht, werden ebenfalls rund 3.000 Geschädigte durch die beiden Kanzleien vertreten.
Mit unserer projektbezogenen Zusammenarbeit wollen wir Ihre Interessen sowie die der sonstigen Anleger der oben aufgeführten Anlagen optimal vertreten. Hierzu ist die Vertretung einer möglichst großen Anzahl von Geschädigten nach unserer Erfahrung unbedingt erforderlich. Gerade die Massensschadensfälle PHOENIX und AMIS haben dies deutlich gezeigt.
Wir haben für Sie ein Pauschalangebot entwickelt, welches Sie hier finden
Milliardengrab für Ersparnisse: Der Graue Kapitalmarkt
Gesellschafterversammlung der Deutchlandfonds am 28.11.07
In den letzten Tagen kursiert vermehrt ein Rundschreiben
Terminsbericht
nach dem 25.03.07
Fehlerhafte Rechtsauskünfte durch die Procurator Treuhand GmbH
für alle VL-Sparer bei der Privatbank Reithinger
am 01.02.07 in Friedrichshafen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatbank Reithinger. Für die ARGE DBVI haben die Rechtsanwälte ...
im Insolvenzverfahren Reithinger können auch nach dem 05.01.2007 noch vorgenommen werden / Schreiben der Procurator
Terminsbericht
stellt Entschädigungsfall für die Privatbank Reithinger fest
ARGE-DBVI beschreitet neue Wege und eröffnet ein Aktionärsforum für Aktionäre der DBVI AG
Thannhuber-Opfer. Der Albtraum vom Aufstieg. Wie eine Sekretärin in die Geschäfte ihres Chefs Klaus Thannhuber einstieg und nun Millionenschulden hat.